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Seit Eintritt Spaniens in die Europäische Union sind die spanischen Weine an die europäische Norm angepasst worden und wurden deshalb in zwei große Gruppen eingeteilt: Tischweine (VDM) und Qualitätsweine, die in bestimmten Gebieten angebaut werden (VCPRD).

Am 1. August 2003 ist das aktuelle Gesetz für den Rebstock und den Wein in Kraft getreten, das zusammen mit der danach im September desselben Jahres folgenden Regulierung über die Landweine die verschiedenen Klassifizierungen der Weine nach dem Grad der Kontrolle und der Anforderungen im Produktionsprozess beschreibt, was zur Definition der Niveaus des Schutzsystems für den Ursprung und die Qualität führt.

So bestimmt das Gesetz einige Mindestanforderungen an den Prozess des Ausbaus für die verschiedenen Reifungskategorien.

 

1. Klassifizierung der Weine gemäß dem Grad der Anforderungen im Produktionsprozess


Qualitätsweine, die in bestimmten Gegenden angebaut werden (VCPRD). Sie kennzeichnet das höchste Anforderungsniveau und die Kontrolle in der Weinproduktion und strukturiert sich in verschiedene Gruppen:
  

Vinos de Pago

(Lagenweine)

Das ist eine der Neuheiten des Gesetzes für den Rebstock und den Wein. Es ist die höchste Kategorie, die ein Wein erreichen kann, und zu ihr gehören die Weine mit anerkanntem Prestige und klimatischen und bodenkundlichen Unterscheidungsmerkmalen einer bestimmten „paraje" (Lage) oder eines „sitio rural" (ländlichen Gebiets). Ihre Herstellung und weintechnische Vermarktung folgt einem einheitlichen Qualitätssystem, das mindestens die für die Weine „Denominaciones de Origen Calificadas" (qualifizierte Bezeichnungen des Ursprungs) angewandten Voraussetzungen erfüllt. Diese Weine werden in den Weinkellern der Lagenweine oder im Gemeindebezirk, in dem sich der Weinkeller befindet, aufbereitet und in Flaschen abgefüllt.

 

Vinos con Denominación de Origen Calificada (DOCa)

(Weine mit qualifizierten Ursprungsbezeichnung)

Diese Kategorie ist dem Wein vorbehalten, der während eines ausgedehnten Zeitraums schon einen hohen Qualitätsstand erreicht hat. Der erste Wein, der diese Bezeichnung erzielen konnte, war im April 1991 der Rioja.

Zu den notwendigen Voraussetzungen, um diesen Status zu erreichen, gehören: Mindestens 10 Jahre müssen seit Anerkennung der „DO" (denominación de origen) verstrichen sein; alle geschützten Produkte müssen für ihre Vermarktung von Weinkellereien in Flaschen gefüllt werden, die sich in dem Produktionsgebiet befinden oder die einem geeigneten Qualitätssystem der Kontrollorgane entsprechen.

 

Vinos con Denominación de Origen (DO)

(Weine mit Herkunftsbezeichnung)

Die Weine mit Herkunftsbezeichnung sind spanische Weine mit Prestige, welche aus einem abgegrenzten Produktionsgebiet stammen und nach bestimmten Parametern der Qualität und Typizität aufbereitet werden. Jede Herkunftsbezeichnung wird von einem „Consejo Regulador" (Regulierungsrat) reglementiert, der die Aufgabe hat, über so wichtige Aspekte wie die Sorten der genehmigten Trauben, die Erträge pro Hektar, die Formen der Aufbereitung oder die Ausbaufristen zu wachen. Damit ein Wein durch die Herkunftsbezeichnung geschützt werden kann, muss das Produktionsgebiet vorher mindestens 5 Jahre lang als solches anerkannt sein.

 

Vinos de Calidad con Indicación Geográfica

(Qualitätsweine mit geographischer Angabe)

Auch diese Qualifizierung basiert auf dem Gesetz für den Rebstock und den Wein. Es handelt sich um Weine, die in einer bestimmten Region aufbereitet werden und von Trauben aus dieser Region stammen. Ihre Qualität, ihr Ruf oder die Eigenschaften verdanken sie dem „geografischen Umfeld, dem menschlichen Faktor oder beiden, was die Herstellung der Traube, die Aufbereitung des Weines oder seine Reifung betrifft. Diese Weine erhalten die Bezeichnung „Vino de calidad de..., gefolgt von dem Namen des Ortes, wo sie hergestellt werden".

 

Tafelweine (VDM)


Es ist die unterste Stufe, und in den letzten Jahren hat sie unternehmungslustigen Weinerzeugern Schutz gewährt, die Weine in Gebieten geschaffen haben, die außerhalb des Umfelds der „Vinos de Calidad Producidos en Regiones Determinadas" (VCPRD) liegen, aber deren Qualität in ähnlichen Parametern angesiedelt oder manchmal denen dieser Regionen sogar überlegen ist.

Innerhalb dieses Bereichs gibt es zwei Kategorien:


Landweine


Sie kommen aus bestimmten Gegenden Spanien, in denen man einen Wein erzeugt, der vollständig identifizierbar ist und deutliche örtliche Eigenschaften besitzt. Dies geschieht nach einer weintechnischen und önologischen Regelung, die nicht so anspruchsvoll ist wie die der „Vinos con Denominación de Origen (DO). Als Voraussetzung haben sie außer der geografischen Bezeichnung einen Mindestalkoholgehalt und die Angabe der organoleptischen Eigenschaften.

 

Tafelweine


Hier wird der Rest der Weine aufgenommen.

Für weitere Informationen können Sie la Ley de la Viña y el Vino (das Gesetz für den Rebstock und den Wein) sowie die spätere Regulierung über die Vinos de la Tierra (Landweine) zu Rate ziehen.

Sie können ebenso umfassende Informationen über die spanischen Weingebiete der Vinos de Calidad en Regiones Determinadas (Qualitätsweine aus bestimmten Anbaugebieten) in der entsprechenden Suchmaschine finden.

 


2. Die Rahmenbedingungen der EU und ihre Bedeutung für Spanien

 

Neben der großen Weinnation Spanien setzten sich auch Frankreich und Italien für dieses Abkommen ein, da die Vereinigten Staaten ein sehr bedeutender Absatzmarkt sind. Im Gegenzug verpflichteten sich die USA, unsere geschützten europäischen Ursprungsbezeichnungen beim Wein anzuerkennen und zu schützen. So darf in den USA kein Rioja, kein Cava, kein Sherry etc. mehr auf dem Markt verkauft werden, wenn er nicht tatsächlich aus unseren geschützten Herkunftsgebieten stammt. So wurde erstmals verhindert, dass unsere Namen missbraucht werden.

 

Vergleich von verschiedenen Verfahren bei der Weinherstellung:

Die EU ist in Weinbauzonen der Kategorien A, B und C mit den Untergruppen I a, I b, II, III a und III b in Abhängigkeit von den klimatischen Gegebenheiten unterteilt worden. Je nach Weinbauzone sind unterschiedliche Verfahren bei der Weinbereitung zulässig. Die spanischen Anbaugebiete gehören alle zu den „C-Zonen" (siehe Tabelle unten).

 

Spanien hat ein 5-Level-System für seine geschützten Herkunftsbezeichnungen, die strengstens durch den jeweiligen Kontrollrat des Gebietes kontrolliert werden.

Die Kategorie VC, Vinos de Calidad con Indicación Geográfica, steht zwischen den Vinos de la Tierra und den D.O.-Weinen. Die Vinos de Pago sind als neue Spitze hinzugekommen.

 

diagram_weinverordnung

 

Die folgende Tabelle zeigt die strenge Reglementierung in Spanien und der EU im Vergleich zur Handhabung bei der Weinbereitung in den USA:


Verfahren

Was ist passiert?

EU / Spanien

USA

Anreicherung
(Chaptalisation)

Verfahren zur Erhöhung des Alkoholgehaltes durch Zugabe von
• Saccharose (Trockenzucker) 
• rektifiziertem Traubenmost-Konzentrat (RTK)

Nicht üblich, da alle Gebiete in Zone C liegen

Erlaubt für alle Kategorien

Mostkonzentration

Verfahren zur Erhöhung des Alkoholgehaltes durch
• Mostkonzentration
• Vakuumverdampfung

Erlaubt, in Spanien nicht gängig 
• Volumenveränderung des Mostes (Verringerung) max. bis zu 20 Prozent, das bedeutet eine maximale Alkoholerhöhung um 2 Vol.-% pro Liter (entspricht 16 g Alkohol)

Erlaubt ohne Nomenbeschränkung

Kryoextraktion

Verfahren zur Erhöhung des Alkoholgehaltes und zur Konzentrierung der Aroma- bzw. Extraktstoffe durch
• Konzentrierung durch Kälte

Verboten (Eiswein darf nicht künstlich hergestellt werden), hat in Spanien keine Bedeutung

Erlaubt

Nassverbesserung

Zusatz von Wasser zur Erhöhung der Menge

Seit 1985 strengstens verboten

Erlaubt: 
• 7 Prozent Wasser
oder
• 35 Prozent Zuckerwasser!

Säuerung – 
Entsäuerung

Verfahren, die angewendet werden, wenn in den Trauben zu viel bzw. zu wenig Säure enthalten ist

• Wird in Spanien nur in sehr schwierigen Jahren praktiziert
• In den Weinbauzonen A, B, C I a und b teilweise Entsäuerung
• In den Zonen C II und C III a entweder Entsäuerung oder Säuerung (beides zugleich ist verboten)
• In der Zone C III b Säuerung 
• Zusätzlich erlaubt ist eine Feinentsäuerung des Weines bis zu 1 g je Liter

Erlaubt nach Bedarf

Einsatz von Holzchips

Statt teurer Barriquefässer werden Holzchips verwendet, um den typischen „Barriquegeschmack“ zu erhalten

In der EU erlaubt, wird in Spanien nur bei Landweinen und Tafelweinen praktiziert

Erlaubt mit der Bezeichnung „Oaked“

Süßung

Süßung des Weines (nach der Gärung!) zur Erhöhung des Restzuckergehaltes

Erlaubt nach unterschiedlichen Kriterien je nach Weinbauland; in Spanien kaum Anwendung

Erlaubt

 

 

3. Klassifizierung des Weine nach Reifungseigenschaften

 

Die Landweine und die „Vinos de Calidad Producidos en Regiones Determinadas" (VCPRD) können die folgenden gemeinsamen Angaben benutzen, welche sich auf die Reifungskategorien beziehen:

 

Vino noble


Dieser Ausdruck kann für Weine benutzt werden, die einer Mindest-Reifungsperiode von insgesamt 18 Monaten in Holzbehältern aus Eiche mit einem Höchstfassungsvermögen von 600 Litern oder in der Flasche unterzogen wurden.

 

Vino añejo


Diese Weine haben einen Mindest-Reifungsprozess von insgesamt 24 Monaten in einem Holzbehälter aus Eiche mit einem Höchstfassungsvermögen von 600 Litern oder in der Flasche.

Vino viejo


Dies sind solche Weine, die einem Mindest-Reifungszeitraum von 36 Monaten ausgesetzt wurden, wenn diese Reifung auf Grund der Einwirkung von Licht, Sauerstoff, Wärme oder einer Verbindung dieser Faktoren eine deutliche oxidative Eigenschaft hat.

Die stillen Vinos de Calidad Producidos en Regiones Determinadas (VCPRD) können außer den obigen Bezeichnungen auch noch folgende haben:


Vino de crianza


Dies sind Rotweine mit einer Mindest-Reifungsdauer von 24 Monaten, von welchen sie mindestens 6 in Eichenholz von 330 Litern Höchstfassungsvermögen verbracht haben; für die Weiß- und Roséweine gilt der Mindestzeitraum von 18 Monaten.

 

Reserva


Diese Rotweine haben eine Mindest-Reifungsdauer von 36 Monaten mit mindestens 12 im Holz und die Restzeit in der Flasche; die Weiß- und Roséweine haben eine Mindestdauer von 18 Monaten, davon 6 im Holz.

 

Gran Reserva


Diese Rotweine reifen mindestens 60 Monate, von denen mindestens 18 im Holz; die Weiß- und Roséweine reifen 48 Monaten, davon 6 im Holz.

 

Cava


Die Qualitäts-Schaumweine können die Bezeichnungen „premium" und „reserva" benutzen; die Angabe „gran reserva" ist für die Schaumweine vorgesehen, welche durch die Bezeichnung „cava" geschützt sind und eine Mindest-Reifungsdauer von 30 Monaten von der „tiraje" bis zum Degorgieren haben.

 

Mehr Informationen über das Ausbauverfahren der Weine sind unter Weinbereitung und Ausbau zu finden.

 

 



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